Haftung Eltern Aufsichtspflicht
Schwimmbäder sind keine Kitas, in denen Kinder unter Dauerbetreuung stehen!
Mit dem Betreten unserer Anlage endet nicht Ihre Aufsichtspflicht für Ihre Kinder.
Im Schwimmbad liegt die gesetzliche Aufsichtspflicht zu 100% bei den Eltern/Begleitpersonen für ihre minderjährigen Kinder, die auch im Schwimmbad gilt.
Kinder unter 7 Jahren dürfen nur in Begleitung einer mindestens 16 Jahre alten Begleitperson in das Schwimmbad.
Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Ihre Kinder die Sicherheitsvorschriften und Verhaltensregeln einhalten und keine Gefahr für sich selbst oder andere Badegäste darstellen.
Die Beckenaufsicht entbindet Sie nicht von der Pflicht zur aktiven Aufsicht.
Nichtschwimmer und Schwimmanfänger dürfen nicht alleine ins Wasser.
Beaufsichtigen Sie Ihre Kinder vor allem auf dem Weg ins Wasser und im Becken; seien Sie immer in Griffnähe.
Ihre Aufmerksamkeit gilt ausschließlich Ihren Kinder – nicht z.B. dem Smartphone.
Achtung!!! Schwimmhilfen bieten keine Sicherheit!
Schwimmwindeln sind für Kleinkinder im Wasser Pflicht.
Bei Verletzung der Aufsichtspflicht können Eltern/Begleitpersonen haftbar gemacht werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung im Namen der Sicherheit!
Ihr Freibadteam